Joyn GmbH • Ridlerstr Str. 57 • 80339 München
Dr. von Göler Anwaltskanzlei
Maximilianstaße 35a
80539 München
München, 17.01.2020
Referenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Joyn GmbH – vormals 7TV Joint Venture GmbH bzw. Maxdome GmbH – ist ein deutscher Streaming-Anbieter, der das Live-Streaming von TV-Sendungen und das Streamen von Serien & Videos aus der Mediathek anbietet. Joyn ist ein Streaming-Portal der beiden Medienunternehmen ProSiebenSat.1 Media und Discovery. Die Streaming-Dienste werden deutschlandweit mit lokalem Bezug erfolgreich angeboten. Joyn bietet über 50 TV-Sender im Live-Streaming an sowie ein umfangreiches Programm an Filmen, Serien und Shows im Rahmen von Joyn Plus an. Mehrere Serien und Filme können lediglich exklusiv auf Joyn gestreamt werden. Aktuell zählt Joyn mehr als sieben Millionen Nutzer monatlich über die verfügbaren Endgeräte. Die App wurde mehr als sechseinhalb Millionen Mal heruntergeladen. Seit Launch im Juni 2019 verzeichnet die Streaming-Plattform ein kontinuierliches Wachstum der monatlichen Nutzer. Der Start des Premium-Angebots Joyn PLUS+ Ende November 2019 setzt einen besonders starken Impuls.
Infolge der Neuausrichtung von Maxdome zu Joyn war 2018 eine rechtliche Einschätzung der Integration einer Fremdplattform in unser neues Produkt erforderlich. Die Rechtsberatung erfolgte exklusiv über die Dr. von Göler Anwaltskanzlei, München, in Zusammenarbeit mit unserer Rechtsabteilung von Sebastian Müller, LL.M. (Senior Vice President, General Counsel).
Gegenstand war die Beratung und Betreuung bei der Plattformintegration und damit zusammenhängende Vermarktungs- und Vertriebsmöglichkeiten. Hierfür mussten deutsche und englischsprachige Verträge wie Vertriebsvereinbarungen (Distribution Agreements), PayTV Distribution Agreements, Catch-Up-Vereinbarungen, umfangreiche technische Verträge und zahlreiche weitere Vertragsdokumente analysiert, verhandelt und neu ausgerichtet werden. Zudem wurden gesellschaftsrechtliche, medienrechtliche, markenrechtliche, vertriebsrechtliche und handelsrechtliche Gesichtspunkte überprüft.
Detailliert wurden die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Plattformintegration auch unter Beachtung unserer bestehenden und neu geplanten Geschäftsbeziehungen ausgearbeitet.
Diesbezüglich ist der besondere medienrechtliche, vertriebliche und unternehmerische Sachverstand der Kanzlei hervorzuheben, der uns sehr guten Input lieferte. Frau Dr. von Göler lieferte auch gute Denkanstöße für die unterschiedlichen Möglichkeiten der internationalen und inhaltbezogenen Ausrichtung.
Beispielsweise wurde erarbeitet
- wo Pay-TV im Verhältnis zur Filmförderung nach heutigem Stand anzusiedeln ist und
- wo die rechtlichen, wirtschaftlichen und kaufmännisch sinnvollen Schnittstellen von TV und Internet zu sehen sein könnten.
Die rechtliche Unterstützung bei der Neuausrichtung wurde von Frau Dr. iur. Baronin von Göler äußerst fachkompetent durchgeführt. Für die Dr. von Göler Anwaltskanzlei haben wir uns aufgrund der fundierten Kenntnisse im Medien- und Vertriebsrecht und wegen der stark internationalen Ausrichtung der Kanzlei entschieden, da wir zukünftig den internationalen Bezug suchen werden.
Wir sind zuversichtlich, dass die nächsten rechtlichen Fragen wie auch künftige Verhandlungen weiterhin hervorragend über unsere Hauskanzlei abgewickelt werden können und freuen uns auf die Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit!
München. 17.01.2020
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Müller, LL.M.
(Senior Vice President, General Counsel)